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Häufig gestellte Fragen zu den VGF-Leitlinien

Hier finden Sie eine Sammlung von häufig gestellten Fragen zu den „VGF Grundsätze und Leitlinien zur Erstellung von Leistungsbilanzen". Die Angaben dienen nur zur Konkretisierung und Auslegung der von den Mitgliedern beschlossenen Leitlinien, sie stellen keine Erweiterung oder Ergänzung dar, sondern sind als Empfehlung zu verstehen. Die häufig gestellten Fragen werden laufend erweitert und aktualisiert. Bei weiteren Fragen und Anregungen können Sie sich gerne per Email an Leistungsbilanzportal@vgf-online.de wenden.

A. Grundsätze

Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Vollständigkeit der Darstellung

Nach einer Betriebsprüfung haben sich Ist-Werte vergangener Berichtsjahre geändert. Wie ist damit im Soll-/Ist-Vergleich zu verfahren?
Die Änderung vergangener Ist-Werte muss sich gemäß den obengenannten Grundsätzen auch in den kumulierten Ist-Werten des Berichtsjahres widerspiegeln, auf diesen Sachverhalt sollte in einer Fußnote hingewiesen werden.

B. Mindestanforderungen

Formelle Anforderungen

Wie ermittelt sich die 5% Toleranzgrenze der Ausschüttungen bei dem zusammenfassenden Gesamtergebnis des Soll-Ist-Vergleichs?
Die Toleranzgrenze von 5% bezieht sich auf den absoluten Betrag der Ausschüttung bzw. dessen Darstellung in Prozent.
Beispiel:
Eigenkapital ohne Agio: 3 Mio. Euro
Prospektierte, kumulierte Ausschüttung in den ersten 3 Jahren:
300.000 Euro (entspricht 10% des Eigenkapitals ohne Agio).
Das 5% Toleranzintervall bezieht sich nun auf den absoluten Betrag, also 5% von 300.000 bzw. 5% von 10% und beträgt damit 285.000 – 315.000 Euro bzw. 9,5% - 10,5% bzgl. des Eigenkapitals ohne Agio.

II. Teil: Angaben zum Unternehmen bzw. zur Unternehmensgruppe

2. Wesentliche Beteiligungsgesellschaften mit operativer Funktion zum Fondsgeschäft

Was sind Beispiele für obengenannte Beteiligungsgesellschaften? 
Treuhandgesellschaften, Vertriebsgesellschaften, Ausländische Tochtergesellschaften mit operativer Funktion zum Fondsgeschäft.

III. Angaben zu den angebotenen Vermögensanlagen

Investitionsgegenstand- und art

Welche Angaben sind von wesentlicher Bedeutung für die Fondsentwicklung, fallen unter diesen Punkt auch zukünftige Kaufoptionen des Charterers
Grundsätzlich hängt es vom Einzelfall und dem Ermessensspielraum ab, welche Investitionsgegenstände wesentlich und von dauerhafter Bedeutung sind. Hierunter können auch zukünftige Kaufoptionen fallen, da es sich bei Kaufoptionen durchaus um „dem Investitionsgegenstand dauerhaft anhaftende Angaben“ handelt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Kaufoption Bestandteil des Fondskonzeptes ist.

Soll-/Ist-Vergleich

Welche Parameter müssen im Soll-/Ist-Vergleich in der Betriebsphase dargestellt werden?
Der Soll-/Ist-Vergleich ist grundsätzlich für die in den Leitlinien enthaltenen Werte anzugeben. Existieren neben den explizit genannten Werten weitere Parameter, die für die Entwicklung des Fonds von wesentlicher Bedeutung sind, so sind diese ebenfalls aufzuführen (vgl. 1.2.2).


Investitions- und Betriebsphase

Sind die Angaben zur Investitionsphase getrennt für die Einwerbungs- und Investitionsphase aufzuführen?  
Eine getrennte Betrachtung von Investitionsphase und Einwerbungsphase ist nicht vorgesehen, da sich dich Phasen meistens überschneiden und nicht sinnvoll trennen lassen. Daher wird lediglich die Investitionsphase und die Betriebsphase getrennt dargestellt.

Gemäß den Leitlinien ist in der Investitionsphase ein Soll-/Ist-Vergleich nur bei evtl. Abweichungen von den prospektierten Angaben darzustellen. Kann der Soll-/Ist-Vergleich auch dargestellt werden, wenn keine Abweichungen vorliegen. 
In den Leitlinien sind Mindestanforderungen formuliert, selbstverständlich können auch darüber hinaus gehende Angaben dargestellt werden. Der Soll-/Ist-Vergleich in der Investitionsphase kann damit auch dargestellt werden, wenn keine Abweichungen vorliegen.

Steuerliches Ergebnis

Wie ist das den Anlegern zugewiesene einkommenssteuerliche Ergebnis der Fondsgesellschaft in der Investitionsphase definiert? 
Darzustellen ist das während der gesamten Investitionsphase des Fonds erzielte steuerliche Ergebnis bezogen auf das Eigenkapital netto insgesamt.

Eigenkapital ohne Agio / Eigenkapital netto

Was ist mit refinanziertem bzw. anteilig finanziertem EK gemeint? 
Refinanziertes bzw. anteilig finanziertes Eigenkapital liegt vor, sofern planmäßig eine Refinanzierung aller oder fast aller Einlagen der Anleger erfolgte. Betroffen sind hiervon nur Fonds, bei denen die Refinanzierung ein Teil des Fondskonzeptes war.

Wie unterscheidet sich das Eigenkapital ohne Agio vom Eigenkapital netto? 
Sofern kein refinanziertes bzw. anteilig finanziertes Eigenkapital vorliegt, ist eine Nennung des "Eigenkapital netto" nicht erforderlich.

Liquiditätsreserve / Liquiditätsergebnis

„Ausschüttungen, die abweichend von der Prospektierung nicht ausgezahlt wurden (…), dürfen nicht in die Liquiditätsreserve mit eingerechnet werden.“
Bezieht sich dieser Punkt auch auf nicht erfolgte Ausschüttungen aufgrund mangelnder Erträge?

Dieser Fall ist nicht gemeint. Herausgerechnet werden sollen lediglich solche Fälle, in denen Erträge tatsächlich erwirtschaftet werden, sodann aber nicht wie im Prospekt vorgegeben an die Anleger ausgeschüttet werden.
Infolge von mangelnden Erträgen bzw. Liquidität nicht erfolgte Ausschüttungen sind also von dieser Regelung nicht betroffen.

Werden Vorträge der Liquiditätsreserve auch im Liquiditätsergebnis berücksichtigt? 
Dies ist nicht der Fall, im Liquiditätsergebnis werden keine Vorträge aus der Liquiditätsreserve berücksichtigt.

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